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Ratgeber Verpackungsverordnung

EU-Verpackungsverordnung: gut gemeint, schlecht getroffen

Seit 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Warum seither viele Shops nicht mehr nach Österreich liefern – und wie Sie trotzdem dort bestellen.

„Leider liefern wir nicht nach Österreich“

Diesen Satz lesen Sie in Online-Shops immer öfter. Ein Grund ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die seit 12. August 2026 gilt.

Was ist die Idee dahinter?

Die EU will weniger Verpackungsmüll und keine Schadstoffe wie PFAS in Verpackungen. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, soll für deren Entsorgung zahlen. Ein vernünftiger Gedanke.

Wo ist das Problem?

Wer Waren direkt an Privatkunden in einem anderen EU-Land verkauft, braucht seit 12. August in jedem dieser Länder einen eigenen Bevollmächtigten. Der kümmert sich dort um Registrierung, Meldungen und Entsorgungsgebühren.

Für einen großen Konzern mit eigener Rechtsabteilung ist das eine Kleinigkeit. Für einen kleinen Online-Shop ist es oft der Grund, den Versand ins Ausland ganz einzustellen.

Sogar die EU-Kommission sieht ein Problem

Kurz nach dem Start bezeichnete die EU-Kommission die Bevollmächtigten-Pflicht laut Fachmedien als „eindeutig unverhältnismäßig“. Sie hat den nationalen Behörden empfohlen, vorerst zu verwarnen statt zu strafen. Eine Abschaffung ist vorgeschlagen, aber noch nicht beschlossen – bis dahin gilt die Pflicht weiter.

Warum Österreich besonders betroffen ist

Die Pflicht gilt nicht nur für Shops aus der EU, sondern für Händler aus der ganzen Welt, die an Privatkunden in der EU verkaufen. Ein Bevollmächtigter kostet pro Land ungefähr gleich viel – egal wie groß das Land ist. Für einen Online-Shop in Schweden, Großbritannien oder den USA ist die Rechnung deshalb einfach:

Viele Shops werden sich deshalb einen Bevollmächtigten in Deutschland leisten, in kleineren Ländern aber nicht. Für Kunden in Österreich und vielen Nachbarländern heißt das: Immer mehr Shops liefern nach Deutschland – aber nicht mehr zu Ihnen.

Was heißt das für Sie als Kunde?

Mit einer deutschen Lieferadresse bestellen Sie trotzdem bei diesen Shops, egal woher sie kommen. Der Shop liefert an Ihre Adresse in Deutschland, und Sie haben zwei Möglichkeiten:

Umgekehrt geht es auch: Kunden aus Deutschland können sich eine österreichische Lieferadresse einrichten.

Meine Meinung

Ich finde den Ansatz grundsätzlich richtig. Die Paketflut aus Fernost, mit Verpackungen voller fragwürdiger Stoffe, muss eingedämmt werden. Aber damit niemand benachteiligt wird, gilt die Regel für alle Online-Händler. Das Ergebnis: Die großen Plattformen stemmen den Aufwand locker, die kleinen europäischen Shops geben auf. Der eigentliche Sinn, Händler in der EU zu schützen, dreht sich damit teilweise ins Gegenteil. Und für uns in Österreich kommt noch etwas dazu: Wir sind für viele Shops auf der Welt einfach zu klein. Wer sich den Aufwand nur für ein Land in Europa leistet, nimmt Deutschland.

Ich weiß, wovon ich rede: Neben dem Paketshop bin ich Maschinenhändler. Meinen eigenen Onlineshop habe ich vorerst vom Netz genommen, weil ich ehrlich gesagt nicht genau weiß, was ich alles tun müsste, um offiziell nach Deutschland liefern zu dürfen. Und so geht es meiner Einschätzung nach den allermeisten kleinen Online-Händlern.

Mein Lösungsvorschlag: Die Entsorgung sollte dort bezahlt werden, wo die Verpackung entsteht. Wer in der EU Kartons, Klebeband oder Füllmaterial herstellt – oder nach EU-Richtlinien in die EU bringt –, zahlt die Entsorgungsabgabe gleich mit. Kauft ein Online-Händler solches Verpackungsmaterial, ist er fein raus, denn die Entsorgung ist bereits bezahlt. In Österreich gibt es so etwas schon: Verpackungsmaterial kann bereits beim Hersteller über die ARA lizenziert sein. Warum nicht einfach EU-weit?

David Klappacher, Paket-Service.eu in Grödig

Bekannt aus: RTS „Salzburg Aktuell“ vom 09.10.2026 und SALZBURG24. Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie z. B. bei der Wirtschaftskammer.

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Häufige Fragen

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt seit 12. August 2026. Sie soll Verpackungsmüll und Schadstoffe in Verpackungen verringern. Wer Waren direkt an Privatkunden in einem anderen EU-Land verkauft, braucht dort einen eigenen Bevollmächtigten.

Laut Fachmedien grob € 250 bis € 500 pro Land und Jahr, dazu Entsorgungsgebühren und einmalig Notarkosten. Für 13 Länder rechnet der Händlerbund mit € 6.000 bis € 9.000 pro Jahr.

Für viele Shops lohnt sich der Aufwand nur in großen Märkten wie Deutschland mit rund 80 Millionen Einwohnern, nicht aber in Österreich mit rund 9 Millionen. Mit einer deutschen Lieferadresse können Sie trotzdem dort bestellen.

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