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UNSERE SPIELREGELN - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

1. Geltung

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Tätigkeiten von Paket-Service.eu, insbesondere für die Abfertigung, den Umschlag, die Lagerung und den Transport von Paketen innerhalb Österreichs, Deutschlands und international, gleichgültig, ob Paket-Service.eu die Leistungen selbst oder durch Dritte erbringt.

1.2
Für den Fall, dass in einem Einzelfall zwingende gesetzliche Vorschriften z. B. des Handelsgesetzbuches (HGB) oder bei grenzüberschreitenden Beförderungen der Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens in ihrer jeweils gültigen Fassung etwas Anderes bestimmen, gelten diese gesetzlichen Bestimmungen vorrangig. Soweit diese AGB keine Regelungen treffen, gelten die Vorschriften des HGB. Die Geltung der Allgemeinen Österreichischen und Deutschen Spediteurbedingungen ist ausgeschlossen.

2. Leistungsumfang und Hindernisse

2.1
Paket-Service.eu besorgt Transportleistungen, die durch Paketdienste oder selbstständige Frachtführer ausgeführt werden. Durch standardisierte Abläufe wird eine möglichst ökonomische und schnelle Beförderung erzielt. Die Pakete werden als Sammelladung transportiert und innerhalb der Depots und Umschlagplätze über automatische Bandanlagen sortiert und befördert. Bei Eingang im Versanddepot, bei Durchlaufen eines Umschlagplatzes, bei Eingang im Empfangsdepot, bei Übernahme durch den Zustellfahrer sowie bei der Ablieferung werden die Pakete regelmäßig gescannt. Datum und Uhrzeit werden dabei registriert. Weitere Schnittstellendokumentationen erfolgen nicht.

2.2
Paket-Service.eu ist nicht zur Untersuchung sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung verpflichtet.

2.3
Leistungen, die nach Übergabe eines Paketes vom Versender erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden.
Sind Termin- und Expresspakete von Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen betroffen, wird der Versender unverzüglich unterrichtet, um dessen Weisung einzuholen. Ist die Weisung nicht innerhalb angemessener Frist zu erlangen, so kann Paket-Service.eu diejenigen Maßnahmen ergreifen, welche im Interesse des Versenders angemessen und geeignet erscheinen, insbesondere kann das Paket an den Versender zurückbefördert werden. Der Versender ist zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen oder zur Zahlung einer angemessenen Vergütung verpflichtet, wenn das Hindernis nicht Paket-Service.eu zuzurechnen ist

2.4
Die Abholung der Pakete im Rahmen des Subunternehmerdirektverkaufs bzw. die Annahme der Pakete im Paket Shop wird mit den von Paket-Service.eu dafür vorgesehenen Quittungen dokumentiert.
Übermittelt der Versender die Paketdaten per Datenfernübertragung an Paket-Service.eu, begründet die Übermittlung der Daten keinen Anschein für die tatsächliche Übergabe der in der elektronischen Versandliste genannten Pakete. Paket-Service.eu ist nicht verpflichtet, einen Abgleich zwischen elektronisch übertragenen Paketdaten und tatsächlich übergebenen Paketen des Versenders vorzunehmen, wenn dies nicht ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart wird, so dass die mangelnde Mitteilung einer Differenz nicht als Bestätigung der Versandliste, insbesondere nicht als Empfangsbestätigung anzusehen ist.

2.5
Die Zustellung der Pakete, die dem annehmenden Depot (= Versanddepot) bis 17 Uhr zur Verfügung stehen, bis 14 Uhr bei Paket-Service.eu, erfolgt werktags außer samstags innerhalb Österreichs und Deutschlands regelmäßig innerhalb von 24 Stunden (Regellaufzeit) frei Haus Empfänger. Die Einhaltung der Regellaufzeit wird weder zugesichert noch garantiert.

2.5.1
Paket-Service.eu unternimmt maximal zwei Zustellversuche. Bei Termin- und Expresspaketen wird ein zweiter Zustellversuch nur nach entsprechender Beauftragung durch den Versender oder Empfänger durchgeführt.

2.5.2
Die Zustellung kann bei gewerblichen Empfängern an der Posteingangsstelle oder Warenannahme erfolgen. Eine Zustellung an Postfachadressen oder vergleichbare Sonderadressen (wie DHL Packstationen, usw.) ist ausgeschlossen.

2.5.3
Der Versender ist einverstanden, dass Pakete – nach erfolglosem ersten Zustellversuch bei dem Empfänger – bei einer im Haushalt oder Geschäft des Empfängers anwesenden Person, bei einem Nachbarn des Empfängers oder in einem nahe gelegenen Paket Shop zugestellt werden dürfen (alternative Zustellung), es sei denn, dass nach den konkreten Umständen begründete Zweifel daran bestehen, dass die alternative Zustellung den Interessen des Versenders oder Empfängers entspricht. Nachbar ist eine Person, die im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Der Empfänger wird mittels einer Benachrichtigungskarte über die alternative Zustellung informiert.

2.5.4
Als Abliefernachweis gelten die Reproduktion der in digitalisierter Form vorliegenden Unterschrift der Empfangsperson oder der ggf. von ihr unterzeichnete Rollkartenabschnitt. Für Termin- und Expresspakete wird ein schriftlicher Abliefernachweis bzw. eine gesonderte Empfangsbestätigung nur nach vorheriger schriftlicher Beauftragung eingeholt.

2.5.5
Hat der Empfänger schriftlich eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt das Paket als zugestellt, wenn es an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle ordnungsgemäß abgestellt worden ist.

2.6
Von Paket-Service.eu gemessene Paketgewichte sind im Datenspeicher auffindbar.

2.7
Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von Paket-Service.eu zuzurechnen sind, befreien Paket-Service.eu für die Zeit ihrer Dauer von den Verpflichtungen, deren Erfüllung durch sie unmöglich geworden ist.

3. Beförderungsausschlüsse

Angesichts der unter Ziffer 2 (insbesondere Ziffer 2.1) dargestellten Abläufe sind nachfolgend aufgeführte Güter und Pakete aufgrund ihres Wertes oder ihrer Beschaffenheit von der Beförderung durch Paket-Service.eu ausgeschlossen:

3.1

  • Unzureichend oder nicht handelsüblich verpackte Güter, Computer (Desktop, Tower, Notebooks) sowie Bildschirme bedürfen einer für den Transport geeigneten Originalverpackung

  • Güter, die einer besonders sorgsamen Behandlung bedürfen (weil sie z. B. besonders zerbrechlich sind oder nur stehend oder nur auf einer Seite liegend transportiert werden dürfen)

  • verderbliche und temperaturgeführte Güter, sterbliche Überreste, lebende Tiere

  • wertvolle Güter (z. B. Geld, Edelmetalle und -steine, echter Schmuck und echte Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände, Antiquitäten)

  • Güter, die zwar selbst nur einen geringen Wert besitzen, durch deren Verlust oder Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen können (z. B. Datenträger mit sensiblen Informationen)

  • Telefonkarten und Pre-Paid-Karten (z. B. für Mobiltelefone)

  • geldwerte Dokumente (z. B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher)

  • Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne des § 1 Waffengesetz sowie Munition

  • gefährliche Güter aller Art

  • Pakete, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt

  • Pakete mit der Frankatur „unfrei“

  • Pakete mit einem der folgenden Ziele:

  • außerhalb der EU: alle Länder (Zollrelationen)

3.2
Ferner sind Pakete von der Beförderung ausgeschlossen, deren Gewicht mehr als 31,5 kg beträgt oder deren Gurtmaß mehr als 3 m, deren Länge mehr als 175 m, deren Höhe mehr als 0,6 m oder deren Breite mehr als 0,8 m misst.

3.3
Zusätzlich ausgeschlossen sind

3.3.1
von der Beförderung ins Ausland: - Tabakwaren und Spirituosen, - persönliche Effekten.

3.3.2
von der Beförderung als Termin- und Expresspaket: Arzneimittel, gefährliche Güter aller Art.

3.3.3
von der Beförderung als Luftfracht: - verbotene Gegenstände nach der VO (EG) Nr. 300/2008 v. 11.03.2008 sowie deren Durchführungsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung.

3.4
Der Versender ist zur Einhaltung der Beförderungsausschlüsse verpflichtet und hat vor der Übergabe der Pakete an Paket-Service.eu entsprechende Kontrollen durchzuführen. Paket-Service.eu übernimmt ausschließlich verschlossene Pakete, welche während der Beförderung nur in gesetzlich zulässigen Ausnahmesituationen geöffnet werden.

3.5
Beauftragt der Versender Paket-Service.eu mit dem Transport von Paketen, deren Beförderung gemäß den Ziffern 3.1 bis 3.3 untersagt ist, ohne dass Paket-Service.eu den Transport vor Übergabe schriftlich genehmigt hat, erfolgt der Transport auf alleiniges Risiko des Versenders. Der Versender ist für alle Schäden an seinem Paket und Schäden, die Paket-Service.eu oder Dritte erleiden, allein verantwortlich und trägt sämtliche aus der vertragswidrigen Beauftragung resultierenden Kosten, inklusive Aufwendungsersatz für angemessene Maßnahmen, die Paket-Service.eu veranlasst, um den vertragswidrigen Zustand oder Gefahren zu beseitigen oder abzuwehren (z. B. Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung etc.).
Auf einem Paket angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf eine in Ziffer 3.1 bis 3.3 genannte Beschaffenheit hinweisen, gelten nicht als Inkenntnissetzen von Paket-Service.eu. Eine durch einen Frachtführer oder dessen Erfüllungsgehilfen erteilte Zustimmung zur Beförderung oder eine stillschweigende Übernahme eines Paketes stellen keine Zustimmung zur Beförderung entgegen eines Beförderungsausschlusses dar.

4. Pflichten des Versenders

4.1
Jedes Paket ist von dem Versender mit den von Paket-Service.eu zugelassenen und vollständig ausgefüllten Begleitpapieren zu versehen. Fehler beim Ausfüllen gehen zu Lasten des Versenders. Der Versender hat sicherzustellen, dass bei Übergabe des Paketes nur ein einziger, unbeschädigter und von Paket-Service.eu zugelassener Paketaufkleber gut sichtbar und unverdeckt auf der größten Seite des Paketes angebracht ist. Alte Paketaufkleber, Adressangaben oder sonstige alte Kennzeichen sind zu beseitigen.

4.2
Kommt der Versender seinen Verpflichtungen aus Ziffer 4.1 nicht nach, kann Paket-Service.eu nach pflichtgemäßem Ermessen das Paket ausladen, einlagern, sichern oder zurückbefördern, ohne gegenüber dem Versender deshalb schadensersatzpflichtig zu werden, und kann von dem Versender Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wegen dieser Maßnahmen verlangen.

4.3
Der Versender ist dafür verantwortlich, die versendeten Güter den zu erwartenden Transportbelastungen entsprechend mit einer beanspruchungsgerechten und auf das zu verschickende Gut abgestimmten Innen- und Außenverpackung zu versehen. Das Gut ist so zu verpacken, dass es zum einen selbst vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und zum anderen den die Beförderung durchführenden Personen und anderen transportierten Paketen kein Schaden entstehen kann. Die Verpackung muss insbesondere gewährleisten, dass ein Zugriff auf den Paketinhalt nicht möglich ist, ohne eindeutige Spuren an der Außenverpackung zu hinterlassen. Als Hilfestellung zu diesem Thema dient die Verpackungsleitlinie von Paket-Service.eu

5. Transportentgelte, Erstattung von Auslagen

Es gelten die Preise und Zuschläge entsprechend der Preisliste von Paket-Service.eu in der jeweils am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung. Das Transportentgelt ist bei der Aufgabe des Paketes zu entrichten.

6. Haftung

6.1
Paket-Service.eu haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Paket in der Obhut von Paket-Service.eu befindet, bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds je kg des Rohgewichts des Paketes. Paket-Service.eu haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z. B. rein wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei Luftfrachtabfertigung entstehen.
Die Haftung für Verspätungsschäden ist bei innerösterreichischen/innerdeutschen Beförderungen auf das Dreifache der Fracht und bei grenzüberschreitenden Transporten auf die Fracht, die für das betreffende Paket berechnet worden ist, jedoch in jedem Fall auf maximal € 520,- (Österreich), € 520,- (EU) pro Paket begrenzt.

6.2
Bei grenzüberschreitenden Versendungen können die Haftungsbestimmungen der CMR, des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens Anwendung finden.

6.3

Äußerlich erkennbare Schäden (Beschädigungen/Teilverluste) sind sofort bei Ablieferung gegenüber dem Spediteur, äußerlich nicht erkennbare Schäden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch binnen 3 Kalendertagen gegenüber Paket-Service.eu schriftlich geltend zu machen.

6.4

7. Versicherung

7.1
In den Fällen, in denen der Versender keine Transportversicherung abgeschlossen hat, erstattet Paket-Service.eu über die Haftungsgrenze nach Ziffer 6.1 Satz 1 und Ziffer 6.2 hinaus den Wert des versendeten Gutes, in der Höhe begrenzt auf

  • den Einkaufspreis bzw.

  • bei gebrauchten Gütern den Zeitwert bzw.

  • bei aus Anlass einer Versteigerung versendeten Gütern den Versteigerungspreis,

je nachdem, welcher Betrag im Einzelfall der niedrigste ist, maximal jedoch € 520,- (Österreich), € 520,-(EU) je Paket. Ein zwischen dem Versicherer des Versenders und dem Versender vereinbarter Selbstbehalt begründet nur dann einen Verzicht von Paket-Service.eu auf die Haftungsbegrenzung nach Ziffer 6.1 Satz 1 und Ziffer 6.2, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

7.2
Handelt es sich bei dem Versender um einen Verbraucher i. S .d. Bürgerlichen Gesetzbuches, so ist die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen durch den Versender ohne Einwilligung von Paket-Service.eu ausgeschlossen.

8. Aufwendungsersatz

Beauftragt der Versender Paket-Service.eu mit der Entgegennahme ankommender Pakete oder der Einfuhr eines Paketes aus dem Ausland, so ist Paket-Service.eu berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesbezügliche Frachten, Wertnachnahmen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben sowie Spesen auszulegen und deren Erstattung vom Versender zu verlangen.

9. Ausschluss weiterer Ansprüche des Versenders

Die Weiterbelastung von Bußgeldern an Paket-Service.eu, welche der Versender an Dritte zu leisten hat, ist ausgeschlossen.

10. Verjährung

Alle Ansprüche gegen Paket-Service.eu verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem das Paket zugestellt wurde oder, falls das Paket nicht zugestellt wurde, mit Ablauf des Tages, an dem die Zustellung hätte erfolgen müssen.

11. Vereinbarung Datenschutzgrundverordnung DSGVO

11.1 Gegenstand der Vereinbarung

Kunde im folgenden Auftraggeber genannt, Paket-Service.eu / PS-SVN.eu im folgenden Dienstleister genannt. Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:
Benachrichtigung für ankommende und ausgehende Sendungen und sonstige Mitteilungen.

11.2 Dauer der Vereinbarung

Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat sofort gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.3 Pflichten des Dienstleisters

11.3.1
Der Dienstleister verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Dienstleister einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er - sofern gesetzlich zulässig - den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Dienstleisters eines schriftlichen Auftrages.

11.3.2
Der Dienstleister erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit (insbesondere der IT-Verarbeitung) zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Dienstleister aufrecht.

11.3.3
Der Dienstleister wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.

11.3.4
Der Dienstleister erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind dort der Anlage zu entnehmen).

11.3.5
Der Dienstleister ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Dienstleister gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Dienstleister den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

11.3.6
Der Dienstleister unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).

11.3.7
Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Dienstleister verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.

11.3.8
Der Dienstleister ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten.
Wenn der Dienstleister die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.

11.3.9
Der Dienstleister hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der EU oder der Mitgliedstaaten.

11.4 Pflichten des Auftraggebers

11.4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Personen zu informieren und über die DSGVO aufzuklären, deren Daten er als abholberechtigte Personen an den Dienstleister meldet, soweit diese Personen nicht selbst Kunden beim Dienstleister sind.

11.4.2 Serviceabmeldung / Kontodeaktivierung/ Kontolöschung

Der Service verlängert sich jährlich am 1.1. um ein weiteres Kalenderjahr automatisch. Der Jahresbeitrag wird dem Auftraggeber per E-Mail im Jänner übermittelt. Bezahlung per Überweisung nach Rechnungserhalt! Der Auftraggeber hat bis 30.11. die Möglichkeit, sich mit einem formlosen E-Mail an info@paket-service.eu mit dem Betreff: DEAKTIVIERUNG SVN. und der 5-stelligen Servicenummer abzumelden.

Bei Laufzeitende müssen alle Sendungen abgeholt oder weitergeleitet und die dafür fälligen Gebühren entrichtet sein!

Nach Laufzeitende wird das Konto für das nächste Kalenderjahr ruhend/deaktiviert. Wenn das Konto in diesem Kalenderjahr nicht beschickt wurde, werden Konto und personenbezogene Daten automatisch gelöscht.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die ihm vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Lieferadresse von allen seinen Kundenkonten und eventuellen Werbeverteilerlisten bei seinen Lieferanten gelöscht wird!

Wurde die Lieferadresse an Dritte (z.B. Familienmitglieder, Freunde, Abholberechtigte, etc.) weitergegeben, sind diese durch den Auftraggeber über die Kontodeaktivierung zu informieren! Wird das Konto innerhalb des Kalenderjahres beschickt (auch ungewollt wie mit z.B. Werbung, Verwendung durch Dritte, etc.), wird das Konto wieder aktiviert. Für den administrativen Aufwand der Reaktivierung wir zusätzlich zur jeweiligen Servicegebühr pro Sendung / Einheit, der aktuellen Jahresbeitrag in Rechnung stellen!

11.5 Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

12. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand

12.1
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

12.2
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Grödig/Salzburg.

Stand: Mai 2018

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